Impressum:
Inhaber: Johannes Schulz
Einzelunternehmen
Firmensitz: Lichtensteinstrasse
1, A-3033 Altlengbach
Telefon: +4327742461
Mail: schulz(at)schulzcatering.at
Web: www.schulzcatering.at
Bankverbindung: Raiffeisenbank Wienerwald
KontoNr. 1902410
IBAN: AT973266700001902410
BIC: RLNWATWWPRB
UID Nr.: ATU19998901
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz und §5 E-Commerce Gesetz
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
AGB:
1. ALLGEMEINES
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und SchulzCatering,
Lichtensteinstrasse 1 in 3033 Altlengbach, Österreich (nachfolgend Caterer oder
Catering genannt), gelten ausschließlich diese „Allgemeinen
Geschäftsbestimmungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden
sind nur dann wirksam, wenn sie vom Catering ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung
müssen schriftlich festgehalten werden.
1.3. Sollten einzelne Teile
dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, trifft dies
nicht auf die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und die darunter
geschlossenen Verträge zu.
2.ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Alle Angebote sind freibleibend sofern nichts anderes vereinbart
wird. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen müssen schriftlich
festgehalten werden.
2.2. Werden Angebote nach den Angaben des
Auftraggebers und dessen Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer
keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und
Unterlagen.
2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher
Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann
Angebotsbestandteil, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
2.4.
Angebote, Planungen, Konzepte usw. bleiben, soweit ausdrücklich und
schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum des
Caterer. Jede anderweitige Verwertung sowie die Vornahme von Änderungen
ohne Zustimmung vom Caterer ist zu unterlassen.
2.5. Sollten
einzelne Artikel unseres Angebotes zum Ausführungszeitpunkt nicht
verfügbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest
gleichwertige Ware vor.
2.6. Der Vertrag kommt nur mit einer schriftlichen Bestätigung zustande.
3. LIEFERUNG | ÜBERGABE
3.1. Zugesagte Termine werden bei normalen Voraussetzungen eingehalten.
Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art wie z.B.
Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.
3.2.
Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltungen sind sofort vor Ort, aber
spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da
andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt.
3.3. Für falsche Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keine Haftung.
3.4. Alle vom Catering gelieferten Gegenstände mit Ausnahme der Speisen
und Getränke sowie Blumen sind und bleiben Eigentum des Caterers und
werden mietweise überlassen.
4. PREISE
4.1. Die angegebenen Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich
ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere
die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder anderen Maßnahmen
sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot angeführt, nicht im
Angebotspreis enthalten. Dies gilt auch für eventuelle Nebenkosten wie
Abschlagszahlungen an die ansässige Gastronomie.
4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
4.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der der
Leistungserbringung aus Gründe, die nicht vom Caterer zu vertreten sind,
so ist er berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zu
verrechnen.
5. STORNOBEDINGUNGEN
5.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierungen bis 5 Tage vor der
Veranstaltung 1/3 des Auftragswertes des letztgültigen Angebots in
Rechnung gestellt. Dies entspricht der Höhe der Anzahlung.
5.2. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.
5.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen stellen wir die gesamte Angebotssumme in Rechnung.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Die Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.
6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlung aufgrund von
unvollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der
Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
6.3. Bei Auftragserteilung wird 1/3 der Auftragssumme als Anzahlung fällig.
7. VERSICHERUNG
Allfällige Versicherungen sind, sofern nicht anders vereinbart vom Veranstalter selbst abzuschließen.
8. GERICHTSSTAND
Als Gerichtstand wird das Bezirksgericht Neulengbach vereinbart.
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